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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Eventfactory

Cologne VT und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 2 Leistungen

Unsere Leistungen/Dienstleistungen umfassen die Bereitstellung von Veranstaltungstechnik und entsprechend den individuellen Absprachen mit dem Kunden. Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eventfactory Cologne VT.

§ 3 Unverbindliche Anfrage

Der potenzielle Kunde hat die Möglichkeit, eine unverbindliche Anfrage zur Miete von Gegenständen oder ähnliches an

Eventfactory Cologne VT zu richten. Diese Anfrage kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Die unverbindliche Anfrage beinhaltet Angaben zum gewünschten Zeitraum, den individuellen Bedürfnissen sowie etwaigen spezifischen Anforderungen. Eventfactory Cologne VT wird sich bemühen, die Anfrage zeitnah zu prüfen und dem ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die unverbindliche Anfrage verpflichtet weder den Mieter noch Eventfactory Cologne VT zur verbindlichen Auftragserteilung. Erst mit der schriftlichen Bestätigung einer konkreten Auftragserteilung durch Eventfactory Cologne VT kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

§ 4 Vertragsabschluss

Unsere Angebote stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Eventfactory Cologne VT zustande.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Zahlungsmodalitäten können in Abstimmung mit Eventfactory Cologne individuell vereinbart werden. Grundsätzlich gilt jedoch folgendes:

Nach Auftragsbestätigung werden 40 % der vereinbarten Gesamtkosten als Anzahlung fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Weitere 40 % der vereinbarten Gesamtkosten werden vierzehn Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn fällig. Diese Zahlung ist ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu leisten. Die verbleibenden 20 % der Gesamtkosten werden nach vollständiger Auftragserfüllung fällig. Diese Zahlung ist sofort nach Erhalt der Schlussrechnung zu leisten. Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Eventfactory Cologne das Recht vor, die Dienstleistung auszusetzen oder zu stornieren.

• ab Auftragsbestätigung (innerhalb 7 Tagen)

• 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (innerhalb 7 Tagen)

• nach Auftragserfüllung (sofort nach Erhalt der Schlussrechnung)

 

§ 6 Schadensersatz bei Umbuchung/Stornierung/Aufhebung des Kauf-, Mietvertrags

Stornierungen oder Umbuchungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Eventfactory Cologne VT. Im Falle eines

Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden aus Gründen, die nicht von Eventfactory Cologne VT zu vertreten sind, behält sich Eventfactory Cologne VT das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Schadensersatz umfasst

insbesondere entstandene Kosten, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn. Die Höhe des Schadensersatzes wird unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Rücktritts und der bereits getätigten Vorbereitungen für die Erfüllung des Kaufvertrags und oder den genannten Entschädigungszahlungen festgelegt. Der Schadensersatzanspruch ist auf einen Betrag zu begrenzen, der dem üblichen Kaufpreis der Bestellung entspricht. Entschädigungszahlungen vom vereinbarten Preis können wie folgt geltend gemacht werden:

• 30 bis 15 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses/Veranstaltung: 40 %

• 14 bis 9 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses/Veranstaltung: 60 %

• 8 bis 0 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses/Veranstaltung: 100 %

Die Entschädigungszahlungen sind unabhängig von einem tatsächlichen Schaden und sollen die durch den Rücktritt

entstandenen Kosten bzw. Gewinnausfälle abdecken.

Stand: Juni 2024

 

§ 7 Haftung

Eventfactory Cologne VT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfache Fahrlässigkeit

zurückzuführen sind, haftet Eventfactory Cologne VT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§ 8 Lieferung und Lieferverzug

Lieferungen erfolgen zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Bei Verzögerungen,

die auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind, wird der Mieter unverzüglich informiert. Als höhere Gewalt gelten

unvorhersehbare, außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erheblich

beeinträchtigen, und die Eventfactory Cologne VT trotz gebotener Sorgfalt nicht verhindern konnte. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks, Kriege und andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Eventfactory Cologne VT liegen. Im Falle höherer Gewalt tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein, ohne dass dem Mieter hieraus Ansprüche auf Schadenersatz erwachsen.

Sollte die Lieferung aufgrund von Gründen, die in der Verantwortung von Eventfactory Cologne VT liegen, nicht fristgerecht erfolgen können, hat der Mieter das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Mieters aufgrund von Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Eventfactory Cologne VT.

 

§ 9 Zahlungsverzug

Zahlungen sind zu den vereinbarten Zahlungsterminen fällig. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist Eventfactory Cologne VT

berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus ist Eventfactory Cologne VT berechtigt, bei

Zahlungsverzug ohne weitere Mahnung die Herausgabe von Mietgegenständen zu verlangen und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 10 Übergabe und Anlieferung von Mietgegenständen

Die Übergabe und Anlieferung der gemieteten Gegenstände erfolgt an dem festgelegten Ort und zu den vereinbarten Zeiten. Der Mieter verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Übergabe anwesend zu sein oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Während der Übergabe wird der Zustand der Mietgegenstände gemeinsam überprüft und eventuelle Mängel oder Schäden werden schriftlich festgehalten. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand übernommen wurden. Etwaige später festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich Eventfactory Cologne VT zu melden.

 

§ 11 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Mietgegenstände sorgfältig und ordnungsgemäß zu nutzen. Dies schließt ein:

1. Die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß zu verwenden und vor unsachgemäßer Handhabung zu schützen.

2. Etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich Eventfactory Cologne VT zu melden.

3. Die Mietgegenstände vor Diebstahl und unbefugter Nutzung zu schützen.

4. Die vereinbarten Mietzeiten einzuhalten und eventuelle Verlängerungen rechtzeitig anzufragen.

5. Die Mietgegenstände nach Ende des Mietzeitraums ordnungsgemäß zurückzugeben.

Für schuldhafte Verstöße gegen diese Pflichten behält sich Eventfactory Cologne VT das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Inanspruchnahme von Schadensersatzansprüchen.

 

§ 12 Mietzeitraum von Mietgegenständen

Der Mietzeitraum für die bereitgestellten Mietgegenstände beginnt und endet nach Abstimmung des Kunden und wird schriftlich festgehalten. Die Überlassung der Mietgegenstände erfolgt für die vereinbarte Dauer. Eine Verlängerung des Mietzeitraums bedarf der schriftlichen Zustimmung und unterliegt der Verfügbarkeit der Mietgegenstände.

Sollte der Mietzeitraum ohne Kundgebung und Zustimmung durch den Kunden verlängert werden, können Kosten entstehen.

 

§ 13 Haftung für Mietschäden an Mietgegenständen

Der Mieter ist verpflichtet, die überlassenen Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Für während des Mietzeitraums entstandene Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Die Schadenshaftung erstreckt sich auf Beschädigungen, Verlust oder unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände. Eventfactory Cologne VT behält sich das Recht vor, entstandene Schäden angemessen in Rechnung zu stellen. Die Schadenshöhe richtet sich nach den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten der betroffenen Mietgegenstände. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Mieters behält sich Eventfactory Cologne VT das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Stand: Juni 2024

 

§ 14 Untervermietung von Mietgegenstände

Die Untervermietung der überlassenen Mietgegenstände durch den Mieter ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von

Eventfactory Cologne VT nicht gestattet. Bei Interesse an einer Untervermietung ist der Mieter verpflichtet, eine entsprechende Anfrage an Eventfactory Cologne VT zu richten. Die Zustimmung zur Untervermietung erfolgt schriftlich und unterliegt den Bedingungen, die Eventfactory Cologne VT festlegt. Jegliche Untervermietung ohne vorherige schriftliche Genehmigung wird als Vertragsverletzung betrachtet und berechtigt Eventfactory Cologne VT zur Kündigung des Mietvertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

 

§ 15 Veräußerung von Mietgegenständen durch den Mieter

Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, die gemieteten Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu

übertragen. Jegliche Form der Verfügung über die Mietgegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eventfactory Cologne ist untersagt. Im Falle der Veräußerung von Mietgegenständen durch den Mieter gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, auch künftig entstehender, Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Eventfactory Cologne VT und dem Mieter bleibt das Eigentum an den veräußerten Gegenständen Eventfactory Cologne VT vorbehalten. Der Mieter ist verpflichtet, Dritte über den bestehenden Eigentumsvorbehalt zu informieren und Eventfactory Cologne VT alle zur Geltendmachung der Eigentumsrechte erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sollte der Mieter die Mietgegenstände vorsätzlich veräußern, behält sich Eventfactory Cologne VT das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Verletzung dieser Vereinbarung zu ahnden. Der Mieter ist verpflichtet, Schadenersatz in Höhe des entstandenen finanziellen Schadens zu leisten. Zudem behält sich Eventfactory Cologne VT das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die unverzügliche Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen.

 

§ 16 Rückgabe und Abholung von Mietgegenständen

Die Rückgabe der gemieteten Gegenstände erfolgt am im Mietvertrag festgelegten Ort und zu den vereinbarten Zeiten. Der Mieterverpflichtet, die Mietgegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Vor der Rückgabe werden die Gegenstände gemeinsam überprüft, um sicherzustellen, dass sie frei von Schäden oder Mängeln sind. Etwaige Schäden oder Mängel, die während des Mietzeitraums entstanden sind, sind vom Mieter zu verantworten und sind Eventfactory Cologne VT unverzüglich zu melden. Die Rückgabe ist vollständig und termingerecht durchzuführen, andernfalls behält sich Eventfactory Cologne VT das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben.

 

§ 17 Selbstschuldnerische Bürgschaft für Haftungsbeschränkte Unternehmen

(1) Die Mietvertragsparteien sind sich einig, dass im Falle einer Gesellschaftsform wie beispielsweise einer

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der Mieter auf Verlangen des Vermieters eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hat.

(2) Die selbstschuldnerische Bürgschaft erstreckt sich auf sämtliche Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben,

insbesondere auf Mietzahlungen, Nebenkosten, Schadenersatzansprüche sowie etwaige Forderungen aufgrund von

Vertragsverletzungen seitens des Kunden.

(3) Die Bürgschaft ist so ausgestaltet, dass Eventfactory Cologne VT unmittelbar und ohne vorherige Inanspruchnahme des Kunden auf die Bürgschaft zugreifen kann, wenn und soweit Forderungen aus dem Vertragsverhältnis nicht fristgerecht beglichen werden. Der Vermieter ist berechtigt, die Bürgschaft zur Tilgung sämtlicher offener Forderungen zu verwenden, ohne den Mieter vorher darüber zu informieren.

(4) Die selbstschuldnerische Bürgschaft bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen und erlischt erst nach

ordnungsgemäßer Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie vollständiger Erfüllung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen des Kunden.

(5) Änderungen bezüglich der Gesellschaftsform des Mieters, insbesondere die Umwandlung in eine andere Rechtsform, haben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, eine entsprechend angepasste selbstschuldnerische Bürgschaft vorzulegen.

(6) Die Regelungen dieser Selbstschuldnerischen Bürgschaft für Firmen gelten zusätzlich zu den sonstigen Bestimmungen dieses Mietvertrages und bleiben von deren Wirksamkeit unberührt.

 

§ 17 Datenschutz

Eventfactory Cologne VT beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.

 

§ 18 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Eventfactory Cologne VT, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Stand: Juni 2024

§ 19 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch meine Unterschrift erkläre ich hiermit, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam gelesen und die darin enthaltenen Bedingungen und Regelungen verstanden habe.

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